Montag, 17. März 2014

Notizen aus der Provinzhauptstadt: Giftmüll in Bergwerken der Ruhrkohle - Dortmund „nicht betroffen“? LINKE-Ratsfraktion lässt nicht locker


Im November 2013 griff die Dortmunder LINKE-Ratsfraktion Medienberichte auf, nach denen der Bergbaukonzern Ruhrkohle AG zwei Jahrzehnte lang bis 2006 ausgekohlte Flöze und Strecken unter Tage mit 1,6 Millionen Tonnen hochgiftigem Sondermüll verfüllt hat. Mit Genehmigungen der Landesbehörden NRW, die die Rechtsgrundlage dafür passend hinbogen. 
Die Dortmunder LINKE richtete dazu im Umweltausschuß des Stadtrats eine Anfrage an die Stadtverwaltung, um zu erfahren, inwieweit Dortmunds Grundwasser durch den Giftmüll bedroht ist und wie die Stadtspitze sich dazu verhält. Hintergrund der Anfrage: Unter Tage hängen sämtliche Steinkohlezechen des Ruhrgebiets untrennbar miteinander zusammen, das Grubenwasser bildet darin sozusagen einen großen See. Die eingelagerten Giftstoffe könnten also das ganze Ruhrgebiet kontaminieren.
Die Stadtverwaltung antwortete Anfang Januar ausweichend: „Eine Verwertung von bergbaufremden Abfällen in untertägigen Bauwerken hat es nach Kenntnis des Umweltamtes im Bereich des Dortmunder Stadtgebietes nicht gegeben.“ – Das hatten wir gar nicht gefragt, denn das wußten wir schon vorher. Im übrigen versteckte die Stadt sich hinter der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde und diese hinter einem allgemeinen Bericht der Landesregierung an den Landtag.
Damit gaben wir uns nicht zufrieden. Nach weiteren Nachforschungen stellten wir jetzt eine zweite Anfrage im Umweltausschuß:

„Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

zu unserer Anfrage zum Thema Sondermüll in Bergwerken haben wir einige ergänzende Nachfragen an die Dortmunder Verwaltung:

1. Ist die Stadt Dortmund im Rahmen der seinerzeitigen Genehmigungsverfahren zum Einbringen bergbaufremder Versatzstoffe in Steinkohlebergwerke der Ruhrkohle AG durch die Bergbehörde angehört worden, und / oder wie hat sie dazu Stellung genommen?

2. Bis zu welcher Teufe reichen die alten Flözhorizonte unterhalb des Dortmunder
Stadtgebiets?

3. Ist der Verwaltung bekannt, dass die den seinerzeitigen bergrechtlichen Genehmigungen
zum "vollständigen Einschluss" bergbaufremder Versatzstoffe zugrunde gelegten Annahmen (die im Bericht der Landesregierung wiederholt werden), insbesondere über Abbindeverhalten und Festigkeit der Stoffgemische, nach neueren Untersuchungen nicht mehr uneingeschränkt haltbar sind und infolgedessen die Sicherheit des "vollständigen Einschlusses" nicht gewährleistet ist? (vergl. Presseberichte DER SPIEGEL 29/23013; Die WELT 28.07.2013, Junge Welt 09.11.2013)

4. Kann die Verwaltung ausschließen, dass nach der beabsichtigten Flutung der stillgelegten
Steinkohlebergwerke (ab 2018) deren Grubenwässer sich untertägig auf Dortmunder Stadtgebiet ausbreiten?

5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Gefährdung des Grund- und
Oberflächenwassers durch in Brüchen, geologischen Sprüngen und eingestürzten Hohlräumen
aufsteigendes Grubenwasser? Kann die Verwaltung diese Gefährdung für das Dortmunder Einzugsgebiet ausschließen?

6. Gibt es noch Wasserhaltungen in Bergwerken auf Dortmunder Stadtgebiet, bei denen Grubenwasser abgepumpt wird? Wenn ja, wohin werden diese Grubenwässer eingeleitet?

Mit freundlichen Grüßen
Utz Kowalewski“

Sollte die Stadtverwaltung sich weiter um eine sachgerechte Antwort drücken, werden wir unser Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen.

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