Freitag, 13. März 2015

Nachtfluggenehmigung Flughafen Dortmund – SGF erwartet Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts noch in diesem Jahr

Rund 15.000 Einwendungen von Bürgern sowie der meisten Anliegergemeinden und Naturschutzverbände gegen den Antrag des Dortmunder Flughafens auf Betriebszeitenerweiterung haben die Genehmigungsbehörde
(Bezirksregierung Münster) nicht gehindert, der politischen Willensbildung zu folgen und den Antrag zu genehmigen.
Die SGF hat ihre im Vorfeld geäußerten Versprechen, Klageverfahren von Mitgliedern zu unterstützen, wahr gemacht. Die Genehmigung ist somit noch nicht rechtskräftig, sie bedarf der gerichtlichen Überprüfung.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der nachstehenden Pressemitteilung. Wir bitten um Berücksichtigung in Ihrer Berichterstattung und bedanken uns im Voraus.
 
I n  Mitte Juli 2014 haben vier von der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund-Kreis Unna ausgesuchte Klägerinnen und Kläger beim Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Genehmigung von regelmäßigem Nachtflugbetrieb in Dortmund durch die Bezirksregierung Münster geklagt. Im August wurde dann noch für einen der Kläger ein Eilantrag nachgereicht, um dem Verfahren angesichts der langen Verfahrenslaufzeiten bei Gericht mehr Nachdruck zu verleihen und das Schaffen vollendeter Tatsachen zu verhindern. Nachdem das Gericht Ende 2014 zugesagt hat, nach Möglichkeit eine Verhandlung und Entscheidung des Klageverfahrens noch im Jahre 2015 herbeizuführen, hat die Schutzgemeinschaft den Antrag im Eilverfahren zurückgezogen. Er wäre voraussichtlich ohnehin erst kurz vor der nun in Aussicht gestellten mündlichen Verhandlung und Entscheidung im Klageverfahren entschieden worden. Die Schutzgemeinschaft begrüßt die Tatsache, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Weg gefunden hat, den Rechtsstreit in relativ kurzer  Z eit zu verhandeln und zu entscheiden. Mit der Rücknahme des Eilantrags ist weder eine Aussage zu den Erfolgsaussichten im Klageverfahren getroffen, noch sind damit negative Kostenfolgen verbunden. Die Verfahrensbeteiligten haben sich darauf geeinigt, die Kosten nach dem Erfolg des Klageverfahrens zu verteilen.

Die Schutzgemeinschaft blickt nun optimistisch einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in diesem Jahr entgegen. Der Einstieg in den Nachtflug ist für einen Flughafen wie Dortmund inmitten viel früher entstandener Wohnsiedlungen nicht vertretbar. Die Schutzgemeinschaft erwartet daher einen Erfolg ihrer Klage. 

12. März 2015
Ursula Wirtz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen