Donnerstag, 7. Mai 2015

Nur schwarze Schafe? Menschenrechts- und Umweltverbrechen deutscher Industriekonzerne


Diese Seite berichtet immer wieder auch von schweren Umweltschäden durch führende Unternehmen wie RWE; RAG, ABB-Envio usw. Aber dieselben Kapitalgesellschaften, die uns Luft und Wasser verpesten, Fisch und Grünkohl vergiften, zählen auch weltweit zu den größten Sündern gegen Umwelt- und Menschenrechte.

Nach einer aktuellen Auswertung der Universität Maastricht über 1.877 Menschenrechtsbeschwerden, die beim Business & Human Rights Resource Centre* zwischen 2005 und 2014 eingingen, belegt die deutsche Wirtschaft unter allen Menschenrechtsbrechern der Welt den fünften Rang hinter den USA, England, Kanada und China.

Weitaus die meisten Menschenrechtsverstöße gehen mit gigantischen Umweltzerstörungen durch industrielle Großprojekte einher. Bis 2014 bezog sich fast jede dritte Beschwerde auf Bergbau- und andere extraktive Industrien (29%), gefolgt von IT-Konzernen (16%) und Konsumgüterproduktion (15%). Typische Beispiele sind die Verseuchung von Wasser zur Gewinnung von Kupfer für deutsche Autos, die Flutung von Dörfern für einen Staudamm durch HochTief, die gewaltsame Vertreibung ansässiger Bewohner für Tagebau und Industriezonen, die Vernichtung angestammter Lebensräume für Kaffee- oder Palmöl-Plantagen, die Ausbeutung von Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie.

In Deutschland steht vor allem der Import von Rohstoffen für die Automobil- und Chemieindustrie am Pranger. Verbindliche Regeln für deutsche Unternehmen gibt es bis heute nicht. Klaus Milke von Germanwatch: "Bundesregierung und Parlament setzen weiter ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch: Freiwillige Maßnahmen von Vorreitern unter den Unternehmen sind wichtig, sie verhindern aber nicht das unverantwortliche Verhalten schwarzer Schafe.“

Als 2011 – erst ! – der Human Rights Council der UNO allgemeine „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ beschloss, verweigerte die deutsche Regierung die Umsetzung. Erst Ende 2014 rang sich die GroKo unter Federführung des Außenministers dazu durch, mit Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wirtschaftsverbänden einen sogenannten „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" zu entwickeln. An diesem Mittwoch (6. Mai 2015) stellte sie den ersten Zwischenbericht vor. Mitte 2016 will das Kabinett den Aktionsplan verabschieden.

In Frankreich hat die Nationalversammlung vor kurzem große Unternehmen zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschenrechte und Umwelt verpflichtet, mit Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro und zivilrechtlicher Haftung für die Verletzung der Vorsorgepflicht. In Deutschland steht es in den Sternen, ob und wann es zu so einer Regelung kommen könnte.
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*Unabhängige NGO in London, gegründet 2002, die mit der UNO zusammenarbeitet.

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