Diese Seite berichtet immer wieder auch von schweren Umweltschäden durch führende Unternehmen wie RWE; RAG, ABB-Envio usw. Aber dieselben Kapitalgesellschaften, die uns Luft und Wasser verpesten, Fisch und Grünkohl vergiften, zählen auch weltweit zu den größten Sündern gegen Umwelt- und Menschenrechte.
Nach einer aktuellen Auswertung der Universität Maastricht über
1.877 Menschenrechtsbeschwerden, die beim Business & Human Rights Resource Centre* zwischen
2005 und 2014 eingingen, belegt die deutsche Wirtschaft unter allen
Menschenrechtsbrechern der Welt den fünften Rang hinter den USA, England,
Kanada und China.
Weitaus die meisten Menschenrechtsverstöße gehen mit gigantischen
Umweltzerstörungen durch industrielle Großprojekte einher. Bis 2014 bezog sich fast
jede dritte Beschwerde auf Bergbau- und andere extraktive Industrien (29%),
gefolgt von IT-Konzernen (16%) und Konsumgüterproduktion (15%). Typische
Beispiele sind die Verseuchung von Wasser zur Gewinnung von Kupfer für deutsche
Autos, die Flutung von Dörfern für einen Staudamm durch HochTief, die gewaltsame
Vertreibung ansässiger Bewohner für Tagebau und Industriezonen, die Vernichtung
angestammter Lebensräume für Kaffee- oder Palmöl-Plantagen, die Ausbeutung von
Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie.
In
Deutschland steht vor allem der Import von Rohstoffen für die Automobil- und
Chemieindustrie am Pranger. Verbindliche Regeln für deutsche Unternehmen gibt
es bis heute nicht. Klaus Milke von
Germanwatch: "Bundesregierung und Parlament setzen weiter ausschließlich
auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen
jedoch: Freiwillige Maßnahmen von Vorreitern unter den Unternehmen sind
wichtig, sie verhindern aber nicht das unverantwortliche Verhalten schwarzer
Schafe.“
Als 2011 – erst ! –
der Human Rights Council der UNO allgemeine „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ beschloss, verweigerte die deutsche Regierung
die Umsetzung. Erst Ende
2014 rang sich die GroKo unter Federführung des Außenministers dazu durch, mit
Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wirtschaftsverbänden einen sogenannten „Nationalen
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" zu entwickeln. An diesem
Mittwoch (6. Mai 2015) stellte sie den ersten Zwischenbericht vor. Mitte 2016 will
das Kabinett den Aktionsplan verabschieden.
In Frankreich
hat die Nationalversammlung vor kurzem große Unternehmen zu einer
Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschenrechte und Umwelt verpflichtet, mit Geldbußen
von bis zu 10 Millionen Euro und zivilrechtlicher Haftung für die Verletzung
der Vorsorgepflicht. In Deutschland steht es in den Sternen, ob und wann es zu
so einer Regelung kommen könnte.
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*Unabhängige NGO in London, gegründet 2002, die mit der UNO
zusammenarbeitet.
mehr dazu: Menno
T. Kamminga (Maastricht University): Company Responses to Human Rights Reports: An
Empirical Analysis. http://ssrn.com/abstract=2559255
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