Mittwoch, 11. Mai 2016

GroKo verliert weiter an Glaubwürdigkeit: Nahles knickt bei Leiharbeit und Werkverträgen wieder ein


Als “Possenspiel” kritisierte Klaus Ernst, stellv. Vorsitzender der LINKEN-Fraktion im Bundestag, das seit über einem Jahr andauernde Gezerre um die Reform von Leiharbeit und Werkverträgen. Der jetzige Gesetzentwurf enthalte sogar Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Regelung.

Leiharbeiter müssen schon jetzt nach neun Monaten genauso bezahlt werden wie die Stammbelegschaft. Diese Regelung soll mit dem neuen Gesetz gelockert werden. Eine längere Abweichung soll zulässig sein, wenn es in der jeweiligen Branche Tarifverträge gibt, die nach spätestens 15 Monaten eine Bezahlung erreichen, die mit dem Tariflohn von Stammbeschäftigten vergleichbar ist. “Es ist Etikettenschwindel, gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab neun Monaten zu fordern, wenn mehr als die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse nach drei Monaten bereits wieder beendet ist.“

Schon Nahles‘ erster Gesetzentwurf  sah vor, dass Leiharbeiter in Zukunft höchstens 18 Monate in ein- und demselben Betrieb eingesetzt werden. Danach müssten sie fest übernommen oder von ihrer Zeitarbeitsfirma an einen anderen Betrieb entliehen werden. Mit dem neuen Gesetz soll es auch längere Einsatzzeiten geben, wenn das Unternehmen die tarifvertraglichen Regelungen der jeweiligen Branche zur Überlassungshöchstdauer übernimmt.

„Die Möglichkeit, Leiharbeitsverhältnisse mit Tarifverträgen unendlich weit über die gesetzlich begrenzten 18 Monate hinaus ausdehnen zu können, ist geradezu eine Einladung zur Leiharbeit,” stellt Klaus Ernst fest. "Im Koalitionsvertrag steht eindeutig, dass die Große Koalition den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern will. Doch das Einzige, was CDU und CSU momentan verhindern, ist ein Gesetz, das tatsächliche Verbesserungen für Beschäftigte in Leiharbeit und Werkverträgen bringt.”

Um den Missbrauch von Werkverträgen einzudämmen, soll unter anderem die so genannte Vorratsverleiherlaubnis gestrichen werden. Sie erlaubt es Arbeitgebern bislang, Werkvertragsnehmer nachträglich als Leiharbeiter zu deklarieren.

Klaus Ernst: “Die Regelung zu Werkarbeitsverträgen wird in der Praxis zu einer Verschlechterung der Situation für die Arbeitnehmer in Werkverträgen führen. Dieser Gesetzentwurf ist offensichtlich eine Auftragsarbeit im Interesse der Arbeitgeberverbände.“

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen